profession/ leistungsspektrum  
aufgabenbereich: das ganze spektrum der landschafts- und freiraumplanung
sowie der gartenarchitektur

schwerpunkt:
objektplanung und design... (alle leistungsphasen nach § 15 hoai)

neuanlagen und wohnumfeldverbesserungen im öffentlichen und privaten wohnungsbau, außenanlagen im gewerbe-, industrie- und verwaltungsbau, stadtplätze und parkanlagen, fußgängerzonen und verkehrsberuhigte bereiche, promenaden, spiel-, sport- und freizeit-anlagen, golfplätze, campingplätze, friedhöfe und ehrenmale, hausgärten, innenhöfe, dach- und terrassengärten


  • landschaftspflegerische beiträge zu bauleitplanung und fachplanung
  • landschafts- und grünordnungspläne
  • landschaftspflegerische begleitpläne
  • eingriffs- und ausgleichsbilanzierungen
  • abbau- und rekultivierungsplanungen
  • umweltverträglichkeitsstudien
  • biotopentwicklungskonzepte
  • dorfentwicklungsplanung
  • entwürfe für dorfentwicklungen und –erneuerungen
  • planungen für kleingarten-, gartenhaus- und ferienhausgebiete
  • konzeption für ortsbildsatzungen


“Der Landschaftsarchitekt ist verantwortlich für Konzepte und Planungen zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft, zur nachhaltigen Raumordnung und Siedlungsentwicklung, zur Dorf- und Stadterneuerung, zur Gestaltung des Umfeldes von Wohn- und Arbeitsstätten und zur Objektplanung im weiten Aufgabenfeld der Landschaftsarchitektur/Landespflege.“(Auszug BDLA)